Handels- und Gesellschaftsrecht

Auf Recht und Wirtschaft spezialisiert

Handels- und Gesellschaftsrecht gehen Hand in Hand, das Handelsrecht regelt die Beziehungen zwischen Kaufleuten und Personengesellschaften und das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personenvereinigungen im Privatrecht, anders gesagt, sie sind die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen und -transaktionen zwischen Kaufleuten und Personenvereinigungen bzw. Unternehmen.

Da wir auf Recht und Wirtschaft spezialisiert sind, ist das Handels- und Gesellschaftsrecht naturgemäß unser Hauptgeschäftsfeld. Über die Jahre haben wir gut 1000 Verträge und Dokumente für unsere Kanzleien und Kunden übersetzt.

Am Beispiel eines Gesellschaftsvertrags lässt sich die Komplexität des Handels- und Gesellschaftsrechts, sowie die vielfältigen Verflechtungen zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel BGB, Urheberrecht, Kartellrecht, Strafrecht, Steuerecht, dem Arbeitsrecht am besten darstellen.

Gesellschaftsverträge definieren die Rechtsgrundlagen eines Unternehmens, angefangen mit einfachen Angaben, wie Firmennamen, Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft, über die Kapitalausstattung, wie Stammkapital, Kapitalerhöhungen, Nachschusspflichten, Haftung, bis hin zur Regelung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wie Beitrittsregelungen, Einlagen, Gesellschafterkonten, Verfügungen über Geschäftsanteile, Gesellschafterversammlungen, Gesellschaftervertretung, Gesellschafterbeschlüsse, Gewinnverteilung, Ausscheiden aus wichtigem Grund und Ausschluss, sowie die Regelung der Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft und Vergütung der Geschäftsführung, über die handelsrechtliche Bilanzierung und Finanzberichterstattung, wie Bewertungsgrundsätze, Jahresabschluss, Abschlussprüfung, Jahresbericht und Lagebericht, sowie vorsorgliche Regelungen für die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft, der Rechtsnachfolge im Todesfall, Regelungen zum Datenschutz und vieles mehr.

Im Handels- und Gesellschaftsrecht arbeiten wir eng mit Wirtschaftskanzleien zusammen. Unsere Arbeit reicht von Unternehmensgründungen, wie Gründung von Start-Ups, GmbHs, GmbH & Co. KGs, LLCs, AGs, Inc., Partnerships über Umwandlungen und Umstrukturierungen, Satzungen, Geschäftsordnungen, bis hin zum Kauf- und Verkauf von Geschäftsanteilen, Asset Deals, Kapitalerhöhungen, sowie IP-Recht, Urheber- und Medienrecht, Lizenzverträge und Software Lizenzverträge.

Zusammenarbeit mit LBTA
Über die Jahre haben wir sehr enge und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Anwälten aufgebaut. Für unsere auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwälte haben wir bereits über 1000 Dokumente und Verträge übersetzt.

Einer unserer Handels- und Gesellschaftsrecht Kunden hat das über unsere Arbeit gesagt:

    FGVW

 

perfekt. Vielen Dank
Grüße in die Rockies
G.M.

Rechtsanwalt

 

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