Wirtschaftsprüfung

Auf Wirtschaftsprüfung spezialisiert

Wirtschaftsprüfung ist die betriebswirtschaftliche Prüfung von Unternehmen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, AGs und GmbHs, sind gesetzlich verpflichtet ihren Jahresabschluss von zugelassenen Wirtschaftsprüfern jährlich prüfen zu lassen.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen wird geprüft und das Ergebnis im Prüfungsbericht festgestellt. Das Ziel der jährlichen Prüfung ist es auch über die Zeit gesehen zuverlässige, nachvollziehbare, transparente und vergleichbare Daten zu ermitteln. Jahresabschlüsse erfüllen eine Informationsfunktion für Anteilseigner als Informationsquelle über den Zustand des Unternehmens, für die Geschäftsleitung dient der geprüfte Jahresabschluss als Nachweis ihrer Tätigkeit, den Gläubigern als Entscheidungsgrundlage für Kredite, Investoren als Entscheidungsgrundlage zu investieren, Kunden gegenüber als Nachweis ein leistungsfähiger Partner zu sein, sowie als Grundlage für die Steuerbilanz. Geprüfte Jahresabschlüsse können in Streitfällen als Beweis verwendet werden.

Unternehmensprüfungen können aber auch auf freiwilliger Basis erfolgen, um von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bestimmte betriebswirtschaftliche oder organisatorische Sachverhalte begutachten zu lassen.

Spezielle Unternehmensprüfungen:

  • Gründung
  • Umwandlung
  • Verschmelzung
  • Kapitaländerung
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen

Wirtschaftlichkeitsprüfungen

  • Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen
  • Investitionsvorhaben
  • Pflegesätze
  • Öffentliche Zuschüsse

Funktionsprüfungen

  • Internes Kontrollsystem
  • IT-Systeme
  • Organisationssysteme

Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer bei Unternehmen aller Größen und Rechtsformen ist die gesetzliche Abschlussprüfung:

  • Geprüft wird die Verlässlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Informationen, die das Unternehmen in seiner Buchführung, dem Jahres- oder Konzernabschluss, aber auch ggf. dem (Konzern) Lagebericht dokumentiert.
  •  Der Abschlussprüfer bestätigt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Bilanzierungsregeln eingehalten hat.
  • Die bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse werden vom Abschlussprüfer in einem Bestätigungsvermerk und in einem Prüfungsbericht zusammengefasst.

Im internationalen Geschäftsverkehr hat sich für internationale Standards, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS), International Standards on Auditing (ISA), International Standard on Quality Control (ISQC) im Englischen eine eigene Sprache entwickelt. Im Deutschen gibt es zu den ISA eine autorisierte Übersetzung des IDW. Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht autorisierte Übersetzungen der IFRS und IAS ins Deutsche.
Bei Übersetzungen von Jahresabschlüssen, Jahresberichten, Unternehmensbewertungen oder Unternehmensprüfungen sind diese vorgegebenen Begrifflichkeiten und sprachlichen Festlegungen zu berücksichtigen und anzuwenden, damit die Texte im Deutschen und Englischen inhaltlich das Gleiche aussagen. Für unsere Übersetzungen nutzen wir die englischen und deutschen Ausgaben der IFRS, IAS und ISA, sowie die deutsch-englischen Kontenrahmen der DATEV. Für Übersetzungen von Unternehmensbewertungen nach IDW S1 nutzen wir die Übersetzung des IDW ins Englische.

Zusammenarbeit mit LBTA
Über die Jahre haben wir sehr enge und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Wirtschaftsprüfern, Anwälten und Unternehmen aufgebaut. Wir haben in unserem Wirtschaftsprüfungsgeschäft Unternehmensbewertungen, Jahresabschlüsse, Finanzberichte, sowie Lageberichte für namhafte Unternehmen übersetzt.

Einer unserer Wirtschaftsprüfungsanwälte hat das über unsere Arbeit gesagt:

   TGM

Ihre Übersetzungen sind perfekt und werden auch von unseren Mandanten sehr gelobt, was auch letztendlich uns zugute kommterfekt. Vielen Dank!

Viele Grüße
E.Z.
Rechtsanwalt

 

Setzen Sie sich mit uns in VerbindungGerne erstellen wir für Sie ein Festpreisangebot. Bitte schicken Sie uns den zu übersetzenden Text per e-mail oder klingeln Sie einfach kurz durch +1 352 515 4218. Sie werden dann umgehend von uns ein Festpreisangebot per e-mail erhalten. Lassen Sie uns bitte auch wissen, bis wann Sie die Übersetzung benötigen.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!