Englischsprachige Verträge sind keine neutrale Ausgangsbasis.
Sie sind Ausdruck eines bestimmten Rechtssystems – mit eigener Struktur, eigener Terminologie und eigenen rechtlichen Annahmen.
Eine Übersetzung ins Deutsche ist daher keine sprachliche Umkehr, sondern eine rechtliche Einordnung in das deutsche Zivilrechtssystem.
Englischsprachige Vertragsfassungen folgen common-law-geprägten Denkmustern.
Begriffe, Klauselarchitekturen und Regelungsmechanismen sind nicht isoliert zu betrachten, sondern Teil eines fremden Systems.
Auch dort, wo Formulierungen vertraut erscheinen, ist ihre rechtliche Funktion häufig nicht deckungsgleich mit deutschen Rechtsinstituten.
Bei EN → DE entscheidet nicht der Wortlaut, sondern die Wirkung im deutschen Recht.
Unreflektierte Übernahmen oder scheinbar naheliegende Entsprechungen können Regelungen falsch verorten oder Rechtsfolgen verschieben.
Die Übersetzung selbst wird damit rechtlich relevant.
Der methodische Zugriff bei EN → DE ist kein Spiegel von DE → EN.
Er setzt beim Ausgangssystem an und richtet den Blick auf das Zielsystem.
Entscheidend ist, welche Funktion eine Regelung im englischsprachigen Vertrag erfüllt – und wie diese Funktion im deutschen Zivilrecht einzuordnen ist.
Nicht jede Regelung ist übertragbar.
Nicht jede terminologische Nähe trägt rechtlich.
EN → DE kommt dort zum Einsatz, wo englischsprachige Vertragsfassungen im deutschen Rechtsrahmen verwendet, geprüft oder weiterverarbeitet werden.
In diesen Konstellationen entscheidet die Übersetzung darüber, wie eine Regelung verstanden, eingeordnet und rechtlich bewertet wird.
Das Ergebnis einer EN → DE-Übersetzung bei LBTA ist keine sprachliche Glättung.
Die deutsche Fassung ordnet die englische Regelung systemgerecht ein und macht ihre rechtliche Funktion im deutschen Zivilrecht nachvollziehbar.
So bleibt die Übersetzung anschlussfähig – auch jenseits ihres sprachlichen Erscheinungsbildes.
Die zugrunde liegende Methodik gilt unabhängig von der Übersetzungsrichtung.
Weiterführend: DE -> EN Praxisbeispiele Anwendungsfälle
Ausgangsbeispiel: „Any transfer of Shares in the Company by a Co-Investor is, except for the provisions of Clause x.x”,
KI-MT Übersetzung: „Jede Übertragung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft durch einen Co-Investor ist, abgesehen von den Bestimmungen der Klausel x.x“,
Fehlinterpretation von „except for“: Die Wendung „except for“ drückt eine Ausnahme zu einer allgemeinen Regel aus. Die Übersetzung „abgesehen von“ kann zwar in bestimmten Kontexten eine ähnliche Bedeutung haben, jedoch fehlt es hier an der Präzision, die für Vertragsdokumente erforderlich ist. Die Formulierung „ausgenommen wie in Klausel x.x“ wäre direkter und klarer, da sie unmissverständlich auf die Ausnahmebedingungen verweist.
Potenzielle rechtliche Auswirkungen: Eine ungenaue Übersetzung von Ausnahmeklauseln kann zu Missverständnissen bezüglich der Vertragsbedingungen führen. Im Rechtskontext ist es von höchster Wichtigkeit, die exakten Bedingungen und Ausnahmen klar und unmissverständlich zu formulieren, um Interpretationsspielräume und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.
Notwendigkeit der klaren Ausdrucksweise in Vertragsdokumenten: Vertragsdokumente erfordern eine präzise Sprache, um die Rechte und Pflichten der Parteien eindeutig festzulegen. Jede Abweichung von der üblichen Formulierung könnte die Auslegung des Vertragsinhalts beeinflussen und sollte daher vermieden werden.
Die präzise und korrekte Übersetzung von vertraglichen Formulierungen, insbesondere von Ausnahmeklauseln, ist entscheidend, um die beabsichtigte rechtliche Wirkung zu erzielen und mögliche Missverständnisse oder Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die Wahl der richtigen Präpositionen und Konjunktionen spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Vertragsbedingungen. Übersetzer müssen besondere Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die Übersetzung den Nuancen und der Präzision des Originaltextes gerecht wird und rechtliche Klarheit gewährleistet.