Die folgenden Praxisbeispiele zeigen typische Entscheidungssituationen, in denen die Übersetzung selbst rechtlich relevant wird. Sie verdeutlichen, wie die LBTA-Methodik in der Praxis greift.
Ein Vertrag nach deutschem Recht sieht für die Wirksamkeit einer Regelung die notarielle Beurkundung vor. Die englische Fassung soll internationalen Parteien zur Verfügung gestellt werden und rechtlich belastbar sein.
Im Common Law bezeichnet der Begriff deed ein eigenständiges Rechtsinstrument mit eigener Entstehungslogik. Eine Übersetzung der notariellen Urkunde als notarial deed würde daher eine systemfremde Rechtsfigur einführen und eine falsche rechtliche Einordnung nahelegen.
Die Übersetzung macht transparent, dass es sich um ein deutsches Wirksamkeitserfordernis handelt, das an notarielle Mitwirkung nach deutschem Recht anknüpft.
Statt eine Common-Law-Terminologie zu übernehmen, wird die zivilrechtliche Funktion der Regelung im Englischen systemgerecht beschrieben.
Die englische Fassung wahrt die rechtliche Funktion der notariellen Formvorschrift, ohne fremde Dogmatik zu importieren oder die Wirksamkeitsvoraussetzungen zu verfälschen.
Ein Vertrag nach deutschem Recht enthält eine Haftungsregelung, die Umfang, Voraussetzungen oder Rechtsfolgen der Haftung präzise bestimmt. Die englische Fassung soll im internationalen Kontext verwendet werden und rechtlich verlässlich bleiben.
Haftungsbegriffe und Rechtsfolgen sind im deutschen Zivilrecht systematisch eingebettet. Eine an Common-Law-Konventionen orientierte Übersetzung kann die Reichweite der Haftung verändern, zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen suggerieren oder bestehende Einschränkungen ungewollt aufweichen.
Insbesondere scheinbar naheliegende englische Begriffe können andere haftungsrechtliche Mechanismen auslösen, als im deutschen Ausgangstext vorgesehen.
Die Übersetzung orientiert sich nicht an etablierten Common-Law-Formulierungen, sondern an der zivilrechtlichen Funktion der Haftungsregelung. Maßgeblich ist, welche Rechtsfolgen die Klausel nach deutschem Recht auslösen soll – nicht, wie vergleichbare Regelungen im Common Law typischerweise formuliert werden.
Terminologie und Satzstruktur werden so gewählt, dass die rechtliche Wirkung der Haftungsbegrenzung oder -zuordnung im Englischen systemtreu abgebildet wird.
Die englische Fassung transportiert die haftungsrechtliche Reichweite der Regelung präzise und ohne Verschiebung der Rechtsfolgen – auch in einem internationalen Verwendungsumfeld.
Ein Vertrag nach deutschem Recht verwendet zentrale Systembegriffe wie Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder bedingte Wirksamkeit. Die englische Fassung soll internationalen Parteien zur Verfügung gestellt werden und rechtlich konsistent bleiben.
Diese Begriffe sind im deutschen Zivilrecht klar verortet und an spezifische Tatbestände und Rechtsfolgen geknüpft. Naheliegende englische Entsprechungen können jedoch andere rechtliche Mechanismen auslösen oder zusätzliche Voraussetzungen suggerieren, die im deutschen Recht nicht vorgesehen sind.
Eine rein begriffliche Annäherung birgt daher das Risiko, dass die englische Fassung eine andere rechtliche Logik transportiert als der Ausgangstext.
Die Übersetzung setzt nicht bei vermeintlichen Wortäquivalenten an, sondern bei der systematischen Einordnung des jeweiligen Begriffs. Entscheidend ist, welche rechtliche Funktion der Begriff im deutschen Recht erfüllt und welche Rechtsfolgen daran anknüpfen.
Auf dieser Grundlage wird im Englischen eine Formulierung gewählt, die diese Funktion abbildet, ohne fremde Systemannahmen zu importieren oder die dogmatische Struktur zu verwischen.
Terminologie und Satzstruktur werden so gewählt, dass die rechtliche Wirkung der Haftungsbegrenzung oder -zuordnung im Englischen systemtreu abgebildet wird.
Die englische Fassung bleibt systemtreu und wahrt die rechtliche Bedeutung zentraler Begriffe, auch dort, wo scheinbar einfache Übersetzungen zu inhaltlichen Verschiebungen führen würden.
Weiterführend: Methodik · Anwendungsfälle
Ausgangsbeispiel: „Any transfer of Shares in the Company by a Co-Investor is, except for the provisions of Clause x.x”,
KI-MT Übersetzung: „Jede Übertragung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft durch einen Co-Investor ist, abgesehen von den Bestimmungen der Klausel x.x“,
Fehlinterpretation von „except for“: Die Wendung „except for“ drückt eine Ausnahme zu einer allgemeinen Regel aus. Die Übersetzung „abgesehen von“ kann zwar in bestimmten Kontexten eine ähnliche Bedeutung haben, jedoch fehlt es hier an der Präzision, die für Vertragsdokumente erforderlich ist. Die Formulierung „ausgenommen wie in Klausel x.x“ wäre direkter und klarer, da sie unmissverständlich auf die Ausnahmebedingungen verweist.
Potenzielle rechtliche Auswirkungen: Eine ungenaue Übersetzung von Ausnahmeklauseln kann zu Missverständnissen bezüglich der Vertragsbedingungen führen. Im Rechtskontext ist es von höchster Wichtigkeit, die exakten Bedingungen und Ausnahmen klar und unmissverständlich zu formulieren, um Interpretationsspielräume und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.
Notwendigkeit der klaren Ausdrucksweise in Vertragsdokumenten: Vertragsdokumente erfordern eine präzise Sprache, um die Rechte und Pflichten der Parteien eindeutig festzulegen. Jede Abweichung von der üblichen Formulierung könnte die Auslegung des Vertragsinhalts beeinflussen und sollte daher vermieden werden.
Die präzise und korrekte Übersetzung von vertraglichen Formulierungen, insbesondere von Ausnahmeklauseln, ist entscheidend, um die beabsichtigte rechtliche Wirkung zu erzielen und mögliche Missverständnisse oder Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die Wahl der richtigen Präpositionen und Konjunktionen spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Vertragsbedingungen. Übersetzer müssen besondere Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die Übersetzung den Nuancen und der Präzision des Originaltextes gerecht wird und rechtliche Klarheit gewährleistet.